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OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 9 B 37/97 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 9 B 37/97 (https://dejure.org/1997,10822)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen zwei Heranziehungsbescheide betreffend Abfallentsorgungsgebühren; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung ...
Verfahrensgang
- VG Köln - 14 L 2468/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 9 B 37/97
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2005 - 13 L 1963/04
AöR, Anstalt öffentlichen Rechts, Abwasserbeseitigung, …
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 17. Januar 1997 - 9 B 37/97 - und vom 7. Februar 1997 - 9 B 3017/96-. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 5205/98
Rechtsgrundlage für die Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu …
vgl. OVG NRW, Beschluß vom 17. Januar 1997 - 9 B 37/97 -, Beschluß vom 14. Juni 1999 - 9 B 1054/99 -, m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1999 - 9 B 1054/99 Die in dem angefochtenen Beschluß vertretene Auffassung, wonach es für die Frage der Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Benutzungsgebühren nicht darauf ankommt, ob die nacherhobenen Gebühren seitens des in Anspruch genommenen Grundstückseigentümers auf seine Mieter abgewälzt werden können, entspricht der vom Verwaltungsgericht zitierten und aktuellen, vgl. etwa OVG NRW, Beschluß vom 17. Januar 1997 - 9 B 37/97 -, Rechtsprechung des Senats.